Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Verkaufsgeschäfte und Lieferungen der acurata GmbH & Co. KGaA (nachfolgend „acurata“ genannt) gelten ausschließlich die nachste­henden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn die Bestellung des Käufers durch Fern­kommunikationsmittel erfolgt oder sie bei künftigen Geschäftsbeziehungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten auch, wenn der Käufer abwei­chende Bedingungen mitgeteilt hat. Vom Käufer mitgeteilte ande­re Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn acurata diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Angebote, Vertragsschluss
Alle Angebote von acurata sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrags und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die Unterschrift des Käufers auf dem Auftragsformular maßge­bend. Bei Verträgen unter Einschaltung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt die Annahme durch acurata mündlich oder konkludent durch Zusendung der Ware.

 

2. Preise
a) Für alle Produkte ist der in der jeweils aktuellen Preisliste von acurata genannte Preis maßgebend. Alle Preise von acurata verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und gelten ab dem Geschäftssitz von acurata in Thurmansbang.
b) Kosten für Verpackung und Versand (z. B. Porto, Fracht) sind in den Preisen von acurata nicht enthal­ten. Eventuelle durch acurata verursachte Nachliefe­rungen sind kostenfrei.
c) Bei Lieferungen ins Ausland werden die für acurata entstandenen Auslagen (z. B. für Zollpapiere) an den Kunden weiterberechnet.
d) acurata behält sich vor, für bestimmte Produkte Mindestbestellmengen festzulegen bzw. einen Mindestmengenzuschlag zu erheben.

 

3. Zahlung und Verrechnung
a) Die Rechnungen von acurata sind ohne Abzug von Skonto zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rech­nungsdatum. Auf Zahlungen, die innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei acurata eingehen, wird jedoch Skonto in Höhe von 2 % des Bruttorechnungs­betrages gewährt. Unterzeichnet der Käufer zu Gunsten von acurata eine Abbuchungserklärung, wird Skonto in Höhe von 3 % des Bruttorechnungsbetrages gewährt. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung von der acurata bekannten Bankverbindung abgebucht.
b) Zahlungen durch Banküberweisung gelten erst als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von acurata endgültig gutgeschrieben ist. Im Falle des Verzuges sind an acurata zusätzlich zum Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz zu zahlen, wobei dem Käufer der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden. Die Geltendmachung weiteren Schadens (z. B. Mahnkos­ten) durch acurata bleibt durch vorstehende Regelung unberührt.
c) Lieferungen ins Ausland erfolgen bei Neukunden nur gegen Vorkasse.
d) acurata ist berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen die ihr gegen den Käufer zustehen, sowie gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen acurata zustehen. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn, die der Aufrechnung zugrunde liegenden Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

4. Lieferung und Versand
a) Aufträge werden durch acurata in der Regel am Tag des Eingangs bei acurata bearbeitet und in aller Regel auch zum Versand gebracht. Feste Liefertermine oder -fristen bestehen aber nicht.
b) Beim Versand von Waren ist die Lieferleistung von acurata mit der Übernahme durch den ersten Spediteur, regelmäßig die Post oder ein anderer Paketdienst, erfüllt. Der Käufer übernimmt also das Transportrisiko.

 

5. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer das Eigentum von acurata. Der Weiterverkauf von acurata unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren ist nur zulässig,wenn dies mit dem Vertragspartner ausdrücklich vereinbart wurde.
b) Im Falle des Weiterverkaufs durch den Käufer tritt dieser alle sich aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechts­grund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks im Voraus zur Sicherung aller von acurata gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche an acurata ab. Wird Vorbehaltsware zu­sammen mit anderen Gegenstän­den zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von acurata für die mitveräußerte Vorbe­haltsware. Solange der Käufer seinen Zahlungsver­pflichtungen fristgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Forde­rungen aus einem Weiterverkauf selbst einzuziehen.
c) Die im Falle eines Zahlungsverzuges durch eine Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvor­behalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

6. Rückgabe durch den Kunden
Alle von acurata gelieferten Waren können innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zurückgesandt bzw. umgetauscht werden, sofern sie originalverpackt sind, sich in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand befinden und die Rechnung beiliegt. Ausgenommen hiervon sind speziell beschaffte Waren oder Son­deranfertigungen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, es sei denn, acurata hat den Grund der Rücksendung zu vertreten.

 

7. Mängelrüge und Gewährleistung
a) Offensichtliche Mängel an von acurata gelieferten Waren sind vom Kunden innerhalb einer Ausschluss­frist von 14 Tagen seit Erhalt der Ware schriftlich gegenüber acurata anzuzeigen. Andernfalls ist die Ware als vom Käufer genehmigt anzusehen.
b) Nicht offensichtliche Mängel sind von Unternehmern innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich gegenüber acurata anzuzeigen.
c) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Produkte von acurata beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Sache an den Käufer. Eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird von acurata nicht eingeräumt.
d) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt.Bei Fehl­schlagen der Nacherfüllung kann der Kunde frei zwischen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises wählen.
e) Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind Schäden an Produkten von acurata, die auf natürli­chem Verschleiß, auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf mangelnder oder falscher Pflege beruhen.

 

8. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen acurata - auch innerhalb des Verzuges - die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrver­bote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrs­sperren, Störungen des Betriebs oder des Transportes und sonstige, von acurata nicht zu vertretende Umstände gleich, die acurata die Lieferung unzumut­bar erschweren oder unmöglich machen. Den Eintritt höherer Gewalt wird acurata, sofern möglich, dem Käufer umgehend mitteilen.

 

9. Haftungsbeschränkung
a) acurata haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
b) Im Falle des Weiterverkaufs der Produkte von acurata durch einen Käufer haftet acurata nicht für die Verletzung von Verhaltenspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), welche durch den Weiterverkauf verletzt werden. Die Haftung dafür wird ausschließlich von demjenigen übernommen, der die Produkte von acurata weiterverkauft, es sei denn, eine Verhaltenspflicht nach dem MPG wurde durch acurata schuldhaft verletzt.
c) Ebenso haftet acurata nicht dafür, dass jemand von acurata hergestellte oder gelieferte Medizinprodukte unberechtigt weiterverkauft und dabei Verhaltens­pflichten des MPG verletzt oder von acurata herge­stellte Medizinprodukte in veränderter Form in den Verkehr bringt.

 

10. Copyright
Der Nachdruck aus Katalogen von acurata bzw. die Verwendung von Internetseiten von acurata ist, auch auszugsweise, ohne schriftliche Genehmigung von acurata nicht gestattet.

 

11. Zertifizierung
acurata verfügt über alle für den Verkauf seiner Produkte erforderlichen Zertifizierungen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort bei allen Verkaufsgeschäften von acurata ist am Firmensitz in Thurmansbang.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Verkaufsgeschäften zwischen den Parteien ist Passau, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juris­tische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unabhängig davon hat acurata das Recht, nach seiner Wahl den Käufer am Ort dessen Firmen- oder Wohnsitzes zu verklagen.

 

13. Rechtswahl
Für alle Geschäftsverbindungen von acurata, also auch bei sämtlichen Rechtsbeziehungen mit ausländi­schen Kunden, gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland (z. B. BGB, HGB). Die Anwendung der Vorschriften des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 wird bei Geschäften mit ausländischen Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

14. Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des gesamten Rechtsgeschäfts nicht berührt.

 

15. Einbeziehung
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.